Allgemeine Verkaufsbedingungen
Bytom 30.06.2023
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Abisal sp. z.o.o.
I. Begriffsbestimmungen
Die in den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen verwendeten Begriffe, im Folgenden als Bedingungen bezeichnet, sind wie folgt zu verstehen:
- Verkäufer - Abisal sp. z.o.o.;
- Käufer - eine juristische oder natürliche Person, die kein Verbraucher ist, die die Ware vom Verkäufer kauft;
- Ware - Ware/Waren, die Gegenstand des Verkaufs durch den Verkäufer ist/sind;
- Anfrage - eine an den Verkäufer gerichtete schriftliche Anfrage des Käufers, um ein Angebot des Verkäufers zu erhalten;
- Angebot - eine schriftliche Erklärung des Verkäufers, die dem Käufer als Antwort auf eine Angebotsanfrage vorgelegt wird und ein Angebot im Sinne von Artikel 66 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darstellt;
- Bestellung - die schriftliche Erklärung des Käufers über die Annahme des Angebots;
- Auftragsbestätigung - die schriftliche Erklärung des Verkäufers, in der er den Abschluss des Vertrags und dessen Bedingungen bestätigt;
- Vertrag(e) - der Vertrag über den Verkauf von Waren, der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in irgendeiner schriftlichen Form abgeschlossen wurde;
- Parteien - der Verkäufer und der Käufer;
- Schriftform - verfügbare Kommunikationsmittel: E-Mail, Post.
II. Allgemeine Bestimmungen
- Die Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und sind deren untrennbarer Bestandteil.
- Die Bedingungen gelten für den Verkauf von Waren auf dem Gebiet der Republik Polen.
- Mit dem Kauf der Ware erklärt sich der Käufer mit der Anwendung der Bedingungen einverstanden. Mündliche Auskünfte oder Erklärungen des Verkäufers bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Die Ungültigkeit oder der Ausschluss, auch vertraglicher Art, einer Bestimmung der Bedingungen hat nicht die Ungültigkeit oder den Ausschluss der übrigen Bestimmungen der Bedingungen zur Folge.
- Die Bedingungen gelten für alle Verträge, bei denen der Käufer kein Verbraucher ist, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen etwas anderes vorsehen.
- Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen der Bedingungen und dem Vertrag haben die Bestimmungen des Vertrags Vorrang.
- Der Verkäufer ist nicht an etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers gebunden.
- Die vom Verkäufer in irgendeiner Form zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere Anzeigen, Bekanntmachungen und Preislisten, stellen kein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe von Bestellungen und zum Abschluss eines Vertrages.
- Die dem Käufer vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Fotos und Unterlagen sind ausschließlich für den Gebrauch des Käufers bestimmt und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
- Die in den Katalogen und auf der Website des Verkäufers enthaltenen Fotos dienen lediglich der Veranschaulichung und dürfen nicht als Grundlage für die Gestaltung verwendet werden.
- Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Schreib- oder Rechenfehler in den Zeichnungen und allen Unterlagen, die dem Käufer vom Verkäufer zur Verfügung gestellt werden, begründen keine Ansprüche des Käufers.
III. Vertragsabschluß.
- Der Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
a. die Übermittlung einer Auftragsbestätigung durch den Verkäufer an den Käufer als Antwort auf eine schriftliche Bestellung des Käufers nach Erhalt eines Angebots;
b. den schriftlichen Vertragsabschluss durch bevollmächtigte Personen auf Seiten des Verkäufers und des Käufers;
- Aushändigung der Waren an den Käufer durch den Verkäufer auf der Grundlage einer Rechnung.
- Die Parteien schließen die Anwendung von Artikel 682 des Bürgerlichen Gesetzbuches aus.
IV. Preis .
- Auf Anfrage des Käufers informiert der Verkäufer den Käufer über die aktuellen Preise der Ware.
- Im Falle des Vertragsabschlusses auf die in Kapitel III pk1 Buchstabe a) genannte Weise, d.h. durch die Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer, wird die Ware zu den zum Zeitpunkt der Bestellung beim Verkäufer geltenden Preisen verkauft.
- Im Falle eines Vertragsabschlusses auf die in Kapitel III pk1 lit. b) und c) genannte Weise erfolgt der Verkauf der Ware zu dem im Vertrag oder in der Rechnung angegebenen Preis.
- Die vom Verkäufer angegebenen Preise sind Nettopreise - sie enthalten keine Mehrwertsteuer und keine Versand- und Verpackungskosten. Auf Verlangen des Käufers kann der Verkäufer diese Kosten angeben.
- Mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers, die auch die Ausstellung einer Rechnung umfasst, kann die Zahlung des Preises und eventueller zusätzlicher Zahlungen zu einem späteren Zeitpunkt ab dem Datum des Erhalts der Ware erfolgen.
- Wenn die Zahlung des Preises zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll, kann der Verkäufer vom Käufer eine Sicherheit für die Zahlung verlangen, insbesondere in Form von:
- Vorauszahlung;
- eines Blankowechsels zusammen mit einer Wechselerklärung;
- Bürgschaft
- einer Bank- oder Versicherungsgarantie, die die Zahlung des Verkaufspreises und der Kosten für die Warenlieferung sicherstellt.
- Wurde der Warenpreis als Gegenwert eines bestimmten Betrages in einer Fremdwährung festgelegt und hat sich im Laufe der Vertragserfüllung der Wert dieser Währung im Verhältnis zum polnischen Zloty geändert, erfolgt die Zahlung zu dem vom Präsidenten der Polnischen Nationalbank bekannt gegebenen und zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung durch den Verkäufer verbindlichen durchschnittlichen Wechselkurs.
- Der Zeitpunkt der Zahlung des Preises ist der Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer über den gesamten geschuldeten Betrag verfügen kann, insbesondere der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Bankkonto des Verkäufers (tatsächliche Zahlung des geschuldeten Betrags).
- Im Falle eines Verzugs des Käufers mit der Zahlung des Warenpreises kann der Verkäufer Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes berechnen.
- Bei Verzug des Käufers mit der Zahlung des Preises über das in der Rechnung angegebene Datum hinaus ist der Verkäufer berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten (Artikel 492 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
- Im Falle des Verzugs des Käufers mit der Zahlung des Preises für die verkaufte Ware werden auch andere Forderungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer sofort fällig, sobald der Käufer eine entsprechende Mitteilung des Verkäufers erhält. Darüber hinaus kann der Verkäufer im Falle des Verzugs des Käufers mit der Zahlung der für die verkauften Waren fälligen Beträge nach eigenem Ermessen:
- die Herausgabe weiterer, noch nicht herausgegebener Waren an den Käufer verweigern, auch wenn sich die Verpflichtung zur Herausgabe dieser Waren aus einem anderen Vertrag als demjenigen ergibt, dessen Zahlungsbedingungen nicht eingehalten wurden, oder ohne Nachfristsetzung von anderen mit dem Käufer geschlossenen Verträgen zurücktreten;
- den Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.
- Es ist nicht zulässig, dass der Käufer seine Forderungen gegenüber dem Verkäufer mit gegenseitigen Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung des Vertrages aufrechnet, es sei denn, die Forderungen des Käufers sind rechtskräftig festgestellt worden.
V. Erfüllung des Vertrages, Lieferung und Abnahme der Ware
- Der Ort der Lieferung der Ware ist das Lager des Verkäufers.
- Der Käufer kann sich jederzeit über den aktuellen Stand der Erfüllung des Vertrages informieren.
- Die Gefahr des zufälligen Verlustes, der Beschädigung oder des Untergangs der Ware geht mit der Lieferung an den Käufer auf diesen über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen und der Verkäufer noch andere Leistungen, z.B. den Versand oder die Montage der Ware, übernommen hat.
- Auf Wunsch des Käufers kann der Verkäufer die Sendung mit der Ware auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Transportschäden, Feuer und Wassereinbruch sowie sonstige versicherbare Risiken versichern. Verzögert sich der Versand der Ware infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die vorgenannte Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft des Verkäufers an auf den Käufer über. Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird der Verkäufer in diesem Fall die versandbereiten Waren für den Käufer versichern.
- Verzögert der Käufer die Abnahme der Ware, so gehen die mit der Ware verbundenen Lasten und die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung in dem Zeitpunkt über, in dem die Ware dem Käufer im Lager des Verkäufers zur Verfügung gestellt wird.
- Bei der Entgegennahme der Waren ist der Käufer verpflichtet, deren Zustand zu prüfen.
- Werden bei der Warenübernahme Unstimmigkeiten zwischen der Ware und dem Vertrag festgestellt, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer innerhalb von 2 Arbeitstagen ab dem Datum der Warenübernahme schriftlich darüber zu informieren, unter Androhung späterer Reklamationen.
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer die Ware nicht innerhalb der vom Verkäufer gesetzten Nachfrist abnimmt.
- Der Käufer kann weder die Annahme der verspäteten Lieferung der Waren verweigern noch vom Vertrag zurücktreten, vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 10.
- Verzögert sich die Lieferung der Waren durch den Verkäufer um mehr als 2 Wochen, setzt der Käufer gemeinsam mit dem Verkäufer einen neuen Liefertermin fest.
VI. Ausschluss der Haftung des Verkäufers
- Die Haftung des Verkäufers wegen Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages erstreckt sich nicht auf die dem Käufer tatsächlich entstandenen Schäden und die ihm entgangenen Vorteile.
- Der Verkäufer haftet auch nicht für Schäden, die sich aus der unsachgemäßen Auswahl der Waren, ihrer unsachgemäßen oder nicht bestimmungsgemäßen Verwendung oder aus Betriebs- und Wartungsanweisungen ergeben.
- In jedem Fall ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die nicht unter den Ausschluss fallen, auf den tatsächlichen Schaden des Käufers beschränkt, höchstens jedoch auf 100 % des Nettoauftragswertes, und diese Beschränkung gilt nicht für Schäden, die durch vorsätzliches Verschulden verursacht wurden.
- Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags, einschließlich der verspäteten oder nicht rechtzeitigen Erfüllung, wenn die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
- Unter "höherer Gewalt" sind alle Umstände zu verstehen, die die Erfüllung des Vertrages durch den Verkäufer unmöglich machen oder im Verhältnis zum Wert der nicht gelieferten Waren unverhältnismäßig teuer machen, insbesondere verursacht durch:
- Streik;
- fehlende oder verspätete Lieferung von Produkten, Rohstoffen, Materialien und Dienstleistungen, die für die Erfüllung des Vertrages erforderlich sind;
- Krieg, Rebellion, Aufruhr;
- Naturkatastrophe
- Unterbrechung des Transports;
- Epidemie und/oder Pandemie.
VII. Gewährleistung
- Die Haftung des Verkäufers für Mängel an der Ware im Rahmen der Gewährleistung ist ausgeschlossen.
- Der Verkäufer übernimmt die Garantie für die Ware für den Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum der Lieferung an den Käufer, es sei denn, in den Garantiebedingungen, die dem Produkt beigefügt sind, ist etwas anderes angegeben.
- Die Garantie ist nur auf dem Gebiet der Republik Polen gültig und anwendbar. Der Weiterverkauf der Ware durch den Käufer außerhalb des Gebiets der Republik Polen führt zum Erlöschen der Garantie.
- Im Falle von Sachmängeln der Ware, die während der Garantiezeit festgestellt werden, ist der Verkäufer verpflichtet, nach seiner Wahl die Sachmängel der Ware zu beseitigen oder dem Käufer eine mangelfreie Ware zu liefern.
- Der Verkäufer haftet nur für Mängel, die bei ordnungsgemäßem Gebrauch der Ware entstanden sind. Im Zweifelsfall gilt als ordnungsgemäße Nutzung der Waren die normale Nutzung der Waren gemäß den vom Verkäufer angegebenen Bedingungen. Der Verkäufer haftet nicht für die Beschädigung oder Zerstörung der Waren, wenn diese durch unsachgemäßen Gebrauch und/oder unsachgemäße Installation, Wartung oder Lagerung entstanden sind, sowie im Falle von Reparaturen oder Änderungen an den Waren, die außerhalb der vom Verkäufer benannten Servicestellen vorgenommen wurden, es sei denn, sie wurden mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers durchgeführt. Der Verkäufer haftet nicht für die Beschädigung oder Zerstörung der Ware infolge unsachgemäßer Bedienung und Beeinträchtigungen, die u. a. durch Witterungseinflüsse usw. verursacht werden,
- Die Garantie erstreckt sich auch nicht auf Schäden an den Waren, die durch folgende Umstände entstanden sind
- normale Abnutzung der Waren;
- Zufallsereignisse, höhere Gewalt und Vandalismus.
- Die Garantie wird, wenn ihre Gültigkeit bestätigt wird, in folgender Form erfüllt (nach Ermessen des Verkäufers): kostenlose Reparatur der Ware, Lieferung von Ersatzteilen, Ersatz der reklamierten Ware durch eine neue Ware oder durch eine andere Ware mit denselben technischen Parametern. Die Erledigung der Reklamation auf die oben beschriebene Art und Weise schließt die Möglichkeit der Geltendmachung von weiterem Schadenersatz und von Ansprüchen auf Anerkennung der Reklamation aus.
- Stellt sich heraus, dass die Mängel an der Ware nicht beseitigt werden können, verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer den Gegenwert der mangelhaften Elemente oder Teile zurückzugeben, und wenn die Ware aufgrund von Mängeln nicht bestimmungsgemäß verwendet werden kann, verpflichtet er sich, den Preis für die Ware zu erstatten. Der Käufer hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für Reparatur, Anpassung oder Ersatz.
- Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Käufer infolge eines Ausfalls oder einer Fehlfunktion der Waren während der Garantiezeit und nach Ablauf der Garantiezeit entstehen.
- Diese Garantie erstreckt sich nicht auf entgangenen Gewinn aufgrund von Mängeln an den Waren oder auf den Ersatz von Schäden, die außerhalb der Waren entstehen.
- Die Haftung des Verkäufers für Schäden aufgrund von Mängeln an den Waren beschränkt sich auf den tatsächlichen Verlust, der an den Waren selbst entstanden ist, und jede andere Haftung, d. h. andere direkte oder indirekte Schäden und Verluste, einschließlich der Haftung für entgangenen Gewinn und Ausfallkosten, ist ausgeschlossen.
- Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer einen Mangel an der Ware innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung des Mangels anzuzeigen. Die Mitteilung sollte schriftlich erfolgen. Die Mitteilung muss eine Beschreibung der Umstände enthalten, unter denen der Mangel aufgetreten ist.
- Erforderlichenfalls ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer jegliche Unterstützung zu gewähren, um den Mangel an den Waren ordnungsgemäß zu beurteilen und die Art und Weise seiner Behebung zu bestimmen.
- Nach Erhalt der Mängelanzeige entscheidet der Verkäufer über die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation.
- Die reklamierte Ware muss für die Zeit des Transports angemessen geschützt werden.
- Der Verkäufer haftet nicht für die Zerstörung oder Beschädigung der Ware, die sich aus der unsachgemäßen Verpackung oder dem Schutz der Ware durch den Käufer ergibt.
- Im Falle der Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen werden die Kosten für den Transport der Ware auf dem Gebiet der Republik Polen vom Verkäufer übernommen. In den Fällen, in denen ein Mangel an der Ware durch das Verschulden des Käufers entstanden ist oder nicht durch die Garantie abgedeckt ist, gehen die Kosten für den Transport der Ware zu Lasten des Käufers.
- Der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer für die Dauer der Reklamationsbearbeitung Waren mit ähnlichen technischen Parametern zu liefern, wenn er über eine gleichwertige Ware oder einen Ersatz für diese Ware verfügt.
VIII. Eigentumsvorbehalt an den Waren
- Die aufgrund des Vertrages gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentum des Verkäufers. Das Eigentumsrecht und die damit verbundene Berechtigung, die Herausgabe der entsprechenden Waren zu verlangen, schließt die Ansprüche des Verkäufers auf Verlust und/oder entgangenen Gewinn nicht aus.
IX. Geschäftsgeheimnis
- Alle Informationen über die Geschäftstätigkeit des Verkäufers, die nicht öffentlich bekannt sind, sowie die Bestimmungen der Geschäftsbedingungen und des Vertrags sind vertraulich und stellen ein Geschäftsgeheimnis des Verkäufers im Sinne von Artikel 11 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vom 16. April 1993 (GBl. Nr. 47, Pos. 211, in der geltenden Fassung) dar.
- Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder sie für andere Zwecke als die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Geschäftsbedingungen und den Verträgen zu verwenden. Der Käufer ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die Offenlegung vertraulicher Informationen zu verhindern.
- Ist der Käufer aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Informationen über die Geschäftstätigkeit des Verkäufers offenzulegen, so hat er den Verkäufer davon in Kenntnis zu setzen und mit ihm zusammenzuarbeiten, um die nachteiligen Auswirkungen einer solchen Offenlegung zu beseitigen oder zu minimieren. Diese Verpflichtung bindet den Käufer für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum des Kaufs der Waren durch den Käufer. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden vertrauliche Informationen gemäß den allgemein geltenden Gesetzen, einschließlich Artikel 11 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vom 16. April 1993 (Gesetzblatt Nr. 47, Pos. 211), geschützt.
- Ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers darf der Käufer den Namen, die Warenzeichen oder Handelsbezeichnungen des Verkäufers nicht verwenden oder auf Geschäftsbeziehungen mit dem Verkäufer hinweisen.
X. Status des Unternehmers
- Abisal sp. z o.o. hat den Status eines mittelständischen Unternehmers im Sinne von Artikel 4 Absatz 6 des oben genannten Gesetzes und Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags.
XI. Schlussbestimmungen
- In Angelegenheiten, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Wenn der Käufer seinen Sitz oder Wohnsitz außerhalb Polens hat, gelten für alle in den Bedingungen nicht geregelten Angelegenheiten die Bestimmungen des polnischen Rechts.
- Für die Beilegung von Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren gemäß diesen Bedingungen entstehen, ist das ordentliche Gericht in Bytom örtlich zuständig.
- Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.