Verfahren zur Rückgabe von Altgeräten und Batterien (DE)
Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte
Hersteller-Informationen gemäß § 18 Abs. 4 ElektroG (neu)
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält zahlreiche Anforderungen für den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten müssen diese getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall entsorgen. Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll, sondern müssen speziellen Sammel- und Rückgabesystemen zugeführt werden.
2. Batterien, Akkus und Lampen
Besitzer von Altgeräten müssen Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest mit dem Gerät verbunden sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei entfernt werden können, vor der Abgabe an einer Sammelstelle vom Altgerät trennen. Dies gilt nicht, wenn das Altgerät einer Wiederverwendung durch einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zugeführt wird.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese kostenlos bei Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorger oder bei Rücknahmestellen von Herstellern oder Vertreibern gemäß ElektroG abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektrogeräte sowie Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², sofern diese Elektrogeräte mehrfach jährlich oder dauerhaft anbieten.
Auch Händler, die über Fernkommunikationsmittel verkaufen, sind rücknahmepflichtig, wenn deren Lager- und Versandflächen die genannten Größen überschreiten.
Die Rückgabe eines Altgeräts ist u. a. möglich, wenn ein neues gleichartiges Gerät geliefert wird. Bei Lieferung an einen privaten Haushalt kann das Altgerät direkt und kostenlos abgegeben werden. Dies gilt besonders für Geräte der Kategorien 1, 2 und 4 („Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“, „Großgeräte“).
Unabhängig vom Neukauf können private Nutzer bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die kleiner als 25 cm sind, kostenlos in Rücknahmestellen abgeben.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig personenbezogene, teilweise sehr sensible Daten – insbesondere Geräte der IT- und Telekommunikationstechnik wie Smartphones und Computer. Jeder Endnutzer ist selbst verantwortlich für die Löschung dieser Daten vor der Abgabe des Geräts.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom Hausmüll erfasst werden müssen.
WEEE-Reg.-Nr. DE 87612372
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